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Die Zollsprache von A bis Z
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Ein kleiner Ausflug in gebräuchlichen Ausdrücken der Zollgeschichte von den Anfängen bis 1806 - diese und noch viel mehr sind nachzulesen in dem Lexikon von Walter Schomberg, Beck-Verlag München:
ACCISE: Indirekte Verbrauchssteuer, die seit etwa 1600 unter diesem Namen die Ziese oder Ungeld verdrängte. Einzelne Versuche, staatliche Verbrauchssteuern einzuführen, gehen in das 13. bis 15. Jahrhundert zurück.
BARRIEREGELD: Abgaben an den zahlreichen Grenzen im Innern des Reiches, auch Wege- und Straßengeld. Als Friedrich II. Landgraf von Hessen-Kassel 1775 nach Amsterdam reiste, hatte er zwischen Köln und Jülich zehnmal Barrierengeld bezahlt.
CONVOI-GELD: auch Konvoi-Zoll genannt, war eine Abgabe der Kaufleute und Schiffseigner, die zur Sicherung gegen Seeräuber ihre Handelsschiffe im Geleit von Kriegsschiffen fahren ließen.
DOPPELZOLL: einziger bedeutender Meßzoll, den fremde Kaufleute auf den dreiwöchigen Messen Frankfurts von allen fremden ein- und ausgehenden Waren doppelt zahlen mussten. Für die Einheimischen gab es dafür Freizeichen. Italienische Händler nutzten diesen Vorteil aus, in dem sie das Bürgerrecht erwarben und so zum Freizeichen kamen. 1577 brachten sie z.B. für einige hunderttausend Gulden Samt und Seide zur Messe und bezahlten dafür nur den einfachen Zoll = für eine Sammetkiste sechs Pfennig.
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ELBZÖLLE: Von der Einmündung der Moldau bis zum Meer zählte man Anfang des 17. Jahrhunderts 47 Zölle, darunter in Raudnitz, Dresden, Torgau, Magdeburg, Boitzenburg, Hamburg und Stade. Die Zollstellen waren in königlich böhmischen, kursächsischen, fürstlich anhaltischen, kurbrandenburgischen, fürstlich lüneburgischen, mecklenburgischen und hamburgischen Besitz. Auch am Zollenspieker wurde ELBZOLL erhoben. Der Zollenspieker war eine wichtige Fährverbindung über die Elbe. Bereits 1252 existierte sie, damals als Yslinge bezeichnet, und ist bis heute in Betrieb. Bis 1806, also bis zur Eroberung der Umgebung durch Napoleon I., wurde hier Zoll erhoben (daher auch der Name: „Zollenspieker“ bedeutet svw. „Zollspeicher“, dieser wurde auf kirchwerderaner Seite an einer Stelle errichtet, wo die Elbe eine Biegung macht, da so von hier aus die Elbe und das eigene Ufer in alle Richtungen sehr gut einsehbar ist).
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FREISALZ: Gratissalz, Bürgersalz, Kuchlsalz = abgabenfreies, zollfreies Salz. Die Stadt Traunstein erhielt ab 1620 alljährlich 300 Zentner Freisalz als Bürgersalz, ein städtischer Vorrat für Notzeiten.
GULDENZOLL: „goldener Zoll“, auch Gulden-Weinzoll, Güldenzoll, Fassgeld - eine Abgabe im Betrage eines rheinischen Goldguldens vom Fuder Wein oder vom Guldenwert einer Ware, der zu Wasser und zu Lande erhoben wurde. Das Bistum Würzburg erhielt 1397 von König Wenzel wegen großer Schuldenlast das Privileg, Guldenzoll zu erheben.
HANDSCHUH: eine Abgabe als Anerkennungsgebühr, Buße, Zins ect. So ein Vogtrecht im 14. Jahrhundert „... ein pferd um 4 Mark, einen Vogelhund und zween wisse hentschuh ...“ oder als Zins „... jerlichen zwier weisser hentschuh ..“
IMPOST: Eine Verbrauchsabgabe oder auch Gewerbesteuer. In der Stadt Lüneburg war der Impost teils ein örtlicher Zoll, der von ein- und ausgehenden Waren erhoben wurde, teils eine Verbrauchsabgabe.
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JUDENBEGRÄBNISGELD: Leichenzoll oder Totenzoll, eine Gebühr der Juden für die Erlaubnis, Verstorbene zu begraben oder einen eigenen Friedhof anzulegen. Die kurpfälzige Judenkommission von 1744 belegte jedes Begräbnis mit einem Reichsthaler Steuer für „Ausländer“. Mancherorts gab es totenzollfreie Privilegien, wie 1266 in Köln und 1325 in Augsburg.
KAHNGELD: Kahngroschen, Kahnzoll, eine Abgabe der Handelskähne. Auf der Oder war an allen Wehren ein Kahnzoll und ein Wehrzoll zu entrichten. „dasjenige Geld, was die Flußkähne für das aufziehen der brücken entrichten müssen ...“ (Preußen 1775). Dagegen wurde ein Kahnzins von Kahnschiffern für den Fischfang (Brandenburg 1392) als Kahnzins oder Reusenzins erhoben.
LEIBZINS: Kopfzins, Leibbatzen, Leibbede, Leibhuhn, Leibpfennig, Leibschilling, Leibsteuer, Leibzoll mußte an den geistlichen und weltlichen Herrn bezahlt werden. Er bestand in der Hingabe eines Geldbetrages oder eines Huhns.
MÖNCHSZOLL: hieß ehemals in Böhmen ein gewisser Zoll, welchen im 13. Jahrhundert der damalige König Ottocarsus II. von Geistlichen und Mönche verlangte, daß ein jeder von ihnen, wenn er über die Prager Brücke ging, 30 Pfennig zahlen sollte. Dafür wurde der König vom Prager Erzbischof für sieben Jahre in den Bann getan (Ottokar von Böhmen 1230 bis 1278).
NIMMERSATT: der nördlichste Ort in Ostpreußen, russisch: Nemerzata. Das Dorf bei Memel war bekannt wegen des Schmuggelns. Von der „Grenze Nimmersatt“ hieß es „wo's Deutsche Reich sein Ende hat“.
OSTERPFLICHT: war eine Naturalgabe an Pfarrer und Küster zu Ostern. Bei Hameln gab 1717 jeder Vollmeier 12 Eier, jeder Halbmeier 9 Eier, jeder Kötter 6 Eier und jeder Halbkötter 4 Eier.
QUARTALGELD: Quartalgroschen - eine Abgabe, die vierteljährlich zu bezahlen war.War vor allem im katholischen Kirchenrecht üblich.
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RAUBHAUS: Raubburg, Zollburg. So wurden Schlösser oder Zolltürme, befestigte Plätze und Anlagen genannt, wenn von ihnen aus Zollerpressung oder Erhebung von Raubzoll, auch mit Hilfe von Zollsperren und Zollketten, vorgenommen wurde.
SÄCKELMEISTER: Seckelmeister, Säckelmann, Säckler = oberster Beamter der städtischen Finanzverwaltung in Süddeutschland und der Schweiz. Das Säckel = Geldtasche, Klingelbeutel; das Säckelamt = Schatzamt, Rentamt.
SCHLIEßER: Zollbediensteter, der den Schlagbaum auf- und zuschließen musste.
SPATZENSTEUER: Im 18. Jahrhundert musste jeder Haushalt in Bayern und Österreich eine bestimmte Anzahl Spatzenköpfe an die Ämter einliefern. Grund war die Spatzenplage. Der Einlieferer erhielt dafür eine Belohnung aus der Bürgermeister-Amts-Casse. Diese Sitte gab es auch in vielen Orten Ostfrieslands, so z.B. in Tergast
STRASSENZWANG: Viele Königsstraßen, Reichsstraßen, Zoll- und Geleitstraßen mussten nach königlichen Regalien benutzt werden. Auf einigen wurde Geleitgeld oder Zoll erhoben. Sie sollte den Unterhalt der Straßen sichern.
TUCHPLOMBEN: Sie dienten der Sicherung von Waren im Zoll- und Steuerrecht und entwickelten sich im Laufe der Zeit zu Gütesiegeln oder als Bestätigung für die erfolgte Bezahlung.
UNTERSCHLEIF: eine rechtswidrige Zueignung einer fremden, beweglichen Sache - hier im engsten Sinne die Hinterziehung von Steuern und Zöllen, Veruntreuung verwahrter Gelder, Amtsunterschlagung. Die preußischen Kaffeeriecher hatten Ende des 18. Jahrhunderts in den Häusern dem Geruch oder anderen verdächtigen Anzeichen nachzugehen, wo sie beim Brennen von Kaffee Unterschleif von Kaffee-Aufschlags-Impost vermuteten.
VERFAHREN DES ZOLLS: Verführen des Zolls, Überfahren der Zollstätte, Umfahren des Zolls, Zollumfahrung, einen Umweg um das Zollhaus (um den Zoll) machen, ein Zoll-Betrug, Zoll-Defraudation, auch Umfahrung eines Stapelplatzes, Schmuggel. - Viele Beispiele dazu im Artikel „Schmuggeln ...“
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WITTE: Hans de, war ein Finanzmann 1584 bis 1630, aus Antwerpen stammend. Er half Wallenstein mit Hilfe seines neuartigen Finanzsystems bei der Schaffung eines 40.000 Mann-Heeres und wurde dessen alleiniger Geldgeber. Er beging nach Wallensteins Sturz im Jahre 1630 Selbstmord.
YPPS: ist (war) eine kleine Stadt an der Donau mit einer austräglichen Zollgerechtigkeit. Wegen des Engtals aus dem gefürchteten Strudengau wurden die Schiffe erst hier beladen. Die alte Handelsstadt lag außerdem günstig an einer Königs- und Reichsstraße und einer Urfahr über die Donau. Im Mittelalter gab es zwei Mauthäuser, seit dem 16. Jahrhundert ein Salzamt.
X: da verließen auch Schomburg die Ideen.
ZOLLBUDE: in Norddeutschland gebräuchliche Bezeichnung für Zollhaus, meist als Bretterbude gebaut. „tollenbude“ in Braunschweig 1413.
ZOLLBRETT: Schild vor dem Zollhaus mit Namen und Wappen des Zollherrn. Als Zeichen einer Zollgrenze oder Merkmal einer Zollstätte waren auch Zollsäule, Zollstange, Zollpfahl, Zolltafeln, Zollzeichen oder Zollstock gebräuchlich.
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Ein Zollbrett, gefunden auf der Insel Borkum
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ZOLLSTOCK: Merkmal für eine Zollstätte oder Zollgrenze, auch Hinweis auf die nächste Zollhebestelle. Bei Zollstreitigkeiten wurden Zollstöcke errichtet, um Rechte zu dokumentieren. Auch wurde ein Zollstock ähnlich wie ein Opferstock (ausgehöhlter Baumstamm) zur Aufnahme des Geldes verwandt. Es gab einen „Zollstock auf der Brücke“ in Lindau 1607. Straßen- und Ortsbezeicnungen erinnern daran: „Am Zollstock“ in Göttingen; Bild: Vorort „Zollstock“ bei Köln; „Zollstockstraße“ in Murrhardt oder „Zollstock am Toten Mann“ zwischen Eisenach und Ruhla. - Zoll war auch ein altes deutsches Längenmaß, dessen Länge in den einzelnen Ländern auch noch verschieden war. Meist waren 12 Zoll = 1 Fuß = 25 bis 40 cm. Ein englischer Zoll war 2,539 cm, ein amerikanischer Zoll 2,54 cm. Gemessen wurde mit dem ZOLLSTOCK, ein zusammenklappbarer Meßstab, den es auch heute noch mit cm-Einteilung gibt. „Jeder Zoll ein König.“
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ZOLL: ein württembergisches kleines Dorf an der Itsch, welches den Namen vom Zolle hat, den das Stift durch einen dahin gesetzten Zoll-Beamten einnehmen läßt (1734).
ZOLLSPIEKER: oder Tollenspieker liegt vier Meilen von Hamburg am Ende der Vier-Lande und ist ein wohlgebautes Hauß an der Elbe, welches seinen Namen von dem Zolle hat, der daselbst muß abgestattet werden.
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