Vom Reichszoll über Bundeszoll bis EU-Zoll

Auf dem Weg nach EUROPA - Zoll und Grenze im Wandel der Zeit

It’s a long way ........

Die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung, besser: die Weimarer Nationalversammlung, hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrates hiermit verkündet wird - am 10. September 1919. § 1: „Die Reichssteuern werden von den Reichsbehörden verwaltet. Als Reichssteuern gelten alle Abgaben, die ganz oder zum Teil zugunsten des Reichs erhoben werden. Die oberste Leitung steht dem Reichsfinanzministerium zu. Unter ihm stehen Landesfinanzämter als Oberbehören und unter diesen die Finanzämter mit ihren Dienststellen.“

Das war die Geburtsstunde der Erzbergischen Finanzreform, hervorgegangen aus der Misere des verlorenen 1. Weltkrieges und der damit verbundenen wirtschaftlichen Krise in Deutschland. Der Reichsfinanzminister richtete daraufhin per Erlaß vom 29. September 1919 für das gesamte Deutsche Reich 25 Landesfinanzämter ein. Zwei davon erhielt Niedersachsen, und zwar in Hannover und Oldenburg.  Als Präsidenten wurden am 01. Oktober 1919 für Oldenburg der bisherige Finanzminister Dr. Driver und für Hannover der Finanzminister Bartels aus Braunschweig eingesetzt.

Von den fünf Abteilungen des Landesfinanzamtes Hannover war die Abteilung II. die für Zölle- und Verbrauchssteuern zuständige. Der Aufbau dieser Dienststelle war nicht sonderlich schwierig, bestand im Prinzip doch schon eine derartige Verwaltung in der Preußenära. Das gesamte Aktenmaterial konnte somit übernommen werden. Die Hauptzollämter mit ihren nachgeordneten Dienststellen waren größtenteils schon da. Es wurden insgesamt 15 Hauptzollämter übernommen. Schwieriger war die Besetzung durch Reichsbeamten, waren doch bei den Zollbehörden bislang nur Landesbeamte eingesetzt gewesen. Auch da fand man einen Weg. Der Reichspräsident beauftragte den Reichsminister der Finanzen, Länderbeamte in den Reichsdienst zu übernehmen. So wurden die Zöllner ab dato Reichszollbeamte.

Im „Dritten Reich“ gab es gleich verschiedene Veränderungen in der Reichsfinanzverwaltung. Zum 01. April 1934 wurde das Landesfinanzamt Oldenburg mit den Regierungsbezirken  Aurich und Stade in den Landesfinanzamtsbezirk Weser-Ems mit Sitz in Bremen umgewandelt. Am 01. Juli 1938 übernahm die Gruppe I. die gesamten Personalien der Finanz- und Zolldienststellen. 1937 erhielt das Landesfinanzamt laut Führererlaß vom 16. März die Bezeichnung „Oberfinanzpräsident“ und die Abteilungsleiter „Finanzpräsident“.  1944 wurde die Gruppeneinteilung beseitigt und dafür Fachreferate eingerichtet. Diese Veränderungen führten dazu, dass der Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern acht Hauptzollämter nachgeordnet waren.

Erzberger Gedenkstein

Briefmarke zum Gedenken an Matthias Erzberger

Nach dem Krieg musste noch einmal neu aufgebaut werden. Zunächst wurde auf Anordnung der britischen Militärregierung der Oberfinanzbezirk Hannover vergrößert bzw. verändert, indem die Regierungsbezirke Stade und Aurich und das Land Oldenburg hinzukamen. Am 01. Januar 1946 gründeten die Briten aus der Provinz Hannover und den Ländern Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe  das Land Niedersachsen - der Oberfinanzbezirk Hannover deckte sich mit dem Land Niedersachsen, dessen vorgesetzte Dienststelle die Finanz-Leitstelle der britischen Militärregierung in Hamburg war.

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Darin heißt es in Art. 104A:  „Der Bund und die Länder tragen gesondert die Aufgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben“ und in Art. 105:“Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole“ und dann in Art. 106: „Der Ertrag der Finazmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bunde zu: 1) Zölle, 2)Vervrauchssteuern, u.u.u.“ und schließlich in Art. 188: „Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und die Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften werden durch Bundesfinanzverwaltungen verwaltet. Der Aufbau dieser Behörden wird durch Bundesgesetz geregelt. Die Leiter der Mittelbehörden sind im Benehmen mit den Landesregierungen zu benennen.“

Diese letzte Passage wurde durch das Finanzverwaltungsgesetz vom 06. Dezember 1949 verwirklicht. Danach fungiert als Mittelinstanz die Oberfinanzdirektion, in der Bundes- und Landesabteilungen tätig sind. Darunter auch die frühere Abteilung II. „Zoll und Verbrauchssteuer“. Nachgeordnet wurden jetzt 11 Hauptzollämter. Im Personalbereich musste noch eine Entnazifizierung vorgenommen werden - viele Beamte, die in der NS-Zeit  im Parteiapparat an hervorgehobener Stelle saßen, wurden aus dem Dienst entlassen.

Die Zoll- und Verbrauchssteuer-Abteilung der OFD Hannover wuchs aufgrund der enorm gestiegenen Aufgaben von vier Gruppen mit fünfzehn Referaten in 1950 auf sechs Gruppen mit 24 Referaten  in 1962 an. Nachgeordnet waren 13 Hauptzollämter, 83 Zollämter sowie 41 Steuer- und 26 Grenzkommissariate. Später war der Aufgaben- und Personalumfang rückläufig, bis durch die Wende 1989 Aufbauhilfemaßnahmen im Osten durchgeführt wurden. Auf und Ab!  Das ist auch bei solchen Dienststellen von allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen abhängig.  

siehe anschließend ZOLLORGANISATION und  AUF VORGESCHOBENEN POSTEN

Das weitgefächerte Aufgabengebiet der Bundeszollverwaltung nach der Aufbauphase spiegelt sich in der nachfolgenden Auflistung einzelner Arbeitsfelder dar. Davon sind einige spezifisch zöllnerischer Natur, andere sind übertragen:  Die Einnahmen aus den Zöllen, Verbrauchssteuern und der Biersteuer sowie den Finanzmonopolen (z.B. Branntweinsteuer) werden von den HZÄ verwaltet; ein Rechenzentrum bei der OFD Hannover mit 34 Bedienstete; Betriebsprüfung Zoll, verlagerte sich von der Grenze immer mehr in die Betriebe;  Vorprüfungsstelle des Bundesrechnungshofes; Bundeskasse Hannover; Zoll-Lehranstalt Hannover für die Aus- und Fortbildung von Zollbeamten und für die Untersuchung und Begutachtung von Waren; Anwendung der Marktordnung der EG für Agrarprodukte; Erstinstanzliche Zuständigkeit in Ahndungssachen mit Bußgeldverhängungen bis 100.000 DM; Zollfahndung; Überwachung der Verbote und Beschränkungen für Waren zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der Tier- und Pflanzenwelt; Durchsetzung des Washingtoner Artenschutz-Abkommens und des Bundesnaturschutzgesetzes; eine Besonderheit ist die Bekämpfung der Markenpiraterie = Warennachahmung; Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen (bei den HZÄ Braunschweig und Nordhorn); Bekämpfung der Schwarzarbeit mit 70 Beamten, die in Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung organisiert sind (inzwischen mehr Gruppen); Grenzaufsicht zu Lande und zur See; besonders vom Wasserzoll: Schiffahrtspolizei, Fischereischutz, Schutz der maritimen Umwelt, Überwachung des Festlandsockels und Seenotrettung; die Zollschule Bad Gandersheim bis 1962; die Zollhundeschule in Bleckede (früher Rheden bei Diepholz), dazu das gesamte Zollhundewesen mit zeitweise 300 Zollhunden.

Ein bedeutender Platz nahm schon seit dem Deutschen Zollverein die Aufsicht an der Grenze ein. Und selbstverständlich war der Zollgrenzdienst nach Neugründung der Reichsfinanzverwaltung ein wesentlicher Faktor für die Überwachung der Zoll-, Steuer- und Hoheitsgrenzen. In den Landesfinanzämtern gab es eigens ein Grenzreferendar, der nur mit der Bearbeitung der Zollgrenzangelegenheiten betraut war. Die vordringlichste Aufgabe war den Schmuggel über die grüne Grenze oder der Freihafengrenzen und den Wassergrenzen zu verhindern, um die deutsche Wirtschaft, besonders nach dem ersten Weltkrieg, vor weiteren Schäden zu bewahren. - Im letzten Krieg wurde der GAD vielfach für politische und militärische Zwecke  mißbraucht.

Danach, 1945, löste sich der Zollgrenzschutz von selber auf, weil keine Grenze mehr zu beaufsichtigen war. Nicht lange, denn das britische Militär wollte nicht ewig auch noch Grenzdienst schieben. So musste der deutsche Zoll wieder aktiv werden. Er unterstand ab 01.06 1946 dem Kommando der britischen Offiziere des „Frontier Control Services“ und vom 14. O9. 1949 dem „Frontier Inspektion Service“. Damit blieb der Zollgrenzdienst auch nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland vorläufig von der übrigen Zollverwaltung getrennt - bis 1950 nach dem Inkrafttreten des Finanzverwaltungsgesetzes, zuerst nur an der internationalen Grenze, ab 01.01.1952 auch an der Demarkationslinie zur SBZ, später als Grenze zur Deutschen Demokratischen Republik berüchtigt und verfehmt.

Eine ganz andere Richtung schlug der Zoll im Osten Deutschlands ein. Bis 1948 überwachten allein die sowjetischen Streitkräfte die Grenzen. Daneben gab es schon ab 1945 Zollbehörden, die den Landesfinanzministerien der SBZ unterstellt waren. An der Ostgrenze richtete der „Oberste Chef der Sowjetischen Militäradministration“ 1947 neue Zolldienststellen ein, die der Verwaltung für Außenhandel zugeordnet wurden.

Im Oktober 1949 wurde die „Deutsche Demokratische Republik“ - die DDR - gegründet. Das Ministerium für Finanzen übernahm den Zoll, der hauptsächlich fiskalische Aufgaben hatte. Das Zollrecht von 1939, der Zolltarif von 1902 und die Reichsabgabenordnung blieben zunächst in Kraft. Die Grenzen zur Bundesrepublik und Westberlin überwachte von 1948 bis 1961 die Deutsche Grenzpolizei (GrePo), die zunächst auch den Güter- und Reiseverkehr kontrollierte. Diese letzte Zuständigkeit wurde 1951 vom „Amt der Kontrolle des Warenverkehrs = AKW“ übernommen.

Diese Bilder habe ich der HP www.grenztruppen-der-ddr.de entnommen. Eigene Aufnahmen werde ich unter Zonengrenze einfügen

Nachdem die DDR 1952 in vierzehn Bezirke eingeteilt war, wurden der Zoll und das AKW zum „Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs = AZKW“ vereinigt. Das Amt unterstand dem „Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschem Handel der DDR“. Das Zollgesetz wie auch der Zolltarif und die Reichsabgabenordnung wurden 1962 durch neue Gesetze abgelöst.  Darin wurde das „Hoheitsgebiet der DDR“ zum „Nationalen Zollgebiet der DDR“ bestimmt. Das AZKW hatte eine Mannstärke von 9.510 Angehörigen und existierte bis zur Wiedervereinigung im Oktober 1990. Ihre wesentliche Aufgabe war die störungsfreie Abwicklung des Außenhandels der DDR zu sichern und seine Schädigung zu verhindern.

Die DDR - Zollverwaltung hat allerdings im Sinne des Macht- und Führungsanspruchs der SED in engster Verbundenheit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, wie Ministerium für Staatssicherheit (StaSi) und den Grenztruppen, die für die Paßkontrolle und die Überwachung der deutsch-deutschen Grenze zuständig waren, zusammengearbeitet. Ab Oktober 1990 halfen die westdeutschen Zolldienststellen, die Zollbehörden neu aufzubauen und diese in die bundesdeutsche Zollverwaltung zu integrieren.  - - -  -

Drei verschiedene Grenzen im OFD-Bezirk Hannover: 180 km internationale Grenze zu den Niederlanden; die Drittland-Grenze im Küstenbereich = 158 km Nordsee, 202 km Strandlinie und 54 km Wasser-Zollstraße auf der Ems; Die innerdeutsche Grenze mit 94 km Elbe- und 450 km Landgrenze.  1970 gab es im Westen drei Grenzhauptzollämter mit sieben Zollkommissariaten und 44 Grenzaufsichtsstellen sowie zwei Zollschiffsstationen. Im Osten waren es vier HZÄ mit 16 Zkom und 116 GASten. Dazu kamen noch vier Zollschiffsstationen. Insgesamt waren 1970 1.055 Beamte an all diesen Grenzen der OFD Hannover eingesetzt. Entlastung brachte die Öffnung der innerdeutschen Grenze 1989 und die Auflösung der dortigen Grenzkontrollstellen sowie der Zollkommissariate am 01. Juli 1990 aufgrund der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion mit der DDR und Einführung der „Deutschen Mark“  in der DDR.  Am 03. Oktober 1990 endlich wurden die beiden deutschen Staaten eine Bundesrepublik Deutschland.

Auf Streife im Wirler Wald

Diese fünf Zöllner gehörten zu den Reiterstaffel der GASt Gartow. Wer könnte mir noch die Namen nennen?

Erfrischung in Gartow

Eine besondere Bedeutung hatte an der Zonengrenze die Pferdestaffel des Zkom Gartow. Sie wurde 1952/53 von dem damaligen Zollkommissar, ZOI Sonnenberg aufgebaut. Die Stallungen waren damals auf dem Hofgelände des Arztes Dr. Herbst. Die „Berittenen“ waren in dem oft unwegsamen Gelände des Wirler-Waldes oder an der Elbe von Schnackenburg bis Pevestorf schneller und zuverlässiger als die „Fußgänger“ oder Kradfahrer. Leider mußte diese einmalige ReiterGASt 1990 ebenfalls aufgelöst werden. Die Pferde wurden ausgemustert und erhalten bzw.  erhielten sicherlich ihr Gnadenbrot bei den sieben Beamten - wo immer diese auch jetzt ihren Dienst verrichten.

Der reitender Zöllner und sein Freund

800 Beamte waren plötzlich „arbeitslos“, niemand hatte das vorausgeahnt und bedacht. Doch eigentlich ist jetzt die Ostgrenze nur verschoben - nach Osten gen Polen und Tschechien und Slowakei, wo neue und härtere Aufgaben warten. Bis 2007.  Jetzt ist die Ostgrenze Europas noch weiter östlich verschoben.

Das EG-Recht und die EUROPÄische Einigung waren der Tod des Grenzaufsichtsdienstes auch an der Grünen Grenze zu den Niederlanden. Hier gibt es lediglich noch fünf Zollkommissariate, die die EG-Außengrenze an der Küste einschließlich der Zollwasserstraße Ems überwachen.

Manche haben es sich schneller vorgestellt, manche hätten sich eine längere Zeit gewünscht - das Zusammenwachsen der EUROPÄischen Länder und der damit verbundenen Änderungen auch beim Zoll. Es begann schon 1951 mit wichtigen Veränderungen im Zollrecht: der Gewichtszoll wurde durch den Wertzoll abgelöst. Die Montanunion, die EUROPÄische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. 1959 traten die „Römischen Gesetze“ in Kraft. Damit war die EUROPÄische Wirtschaftsgemeinschaft = EWG mit Deutschland, Benelux, Frankreich und Italien geboren. Es dauerte noch bis 1968 zur Verwirklichung der Zollunion. 1973 traten das Vereinigte Königreich Großbritanien (England), Irland und Dänemark; 1981 auch Griechenland, 1986 Spanien und Portugal, Anfang der 90er auch Norwegen bei. Nach Öffnung der Ostgrenzen werden bald auch die ehemaligen Ostblockstaaten aufgenommen werden können.

Die Integration löste eine wahre Flut von Zollverordnungen aller Art aus, wobei die nationalen Bestimmungen nach und nach von den internationalen verdrängt wurden. 1961 kam noch ein neues deutsches Zollgesetz, 1968 ein Gemeinsamer Zolltarif und 1972 das Brüsseler Zolltarifsschema. Daneben mußte der Zoll sich mit dem innerdeutschen Warenverkehr auseinandersetzen, was zur Vereinfachung der Verfahren zu einer bundesweiten Koordinierung in Hannover durch die EDV führte. Am 01. Januar 1993 wurde der EUROPÄische Binnenmarkt verwirklicht, die Zollgrenzen verschwanden. Am 26. März 1993 war es dann endlich soweit, daß auch das Schengener Übereinkommen mit Abschaffung der grenzpolizeilichen Kontrollen realisiert werden konnte.

Doch damit ist der Zoll noch nicht überflüssig. Die Durchsetzung des am 01. Januar 1994 in Kraft getretenen harmonisierten Zollrechts der Gemeinschaft, des EG-Zollkodex, der alle nationalen Bestimmungen ablöst, beschäftigt noch viele Zollbeamte. Und nach dem Wegfall der Grenzkontrollen werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesgrenzschutz Kontrollen mit Anhalrerecht durch mobile Kontrollgruppen zum Schutze und zur Sicherheit der Bürger und zum Schutz der Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Eine reine polizeiliche Aufgabe, die solange erforderlich sein wird, bis das vereinte EUROPA wirklich eine Einheit ist.

Das Schengener Übereinkommen - ein großer Schritt in Richtung EUROPA

Das Schengener Übereinkommen und Schengener Durchführungsübereinkommen
Auf dieser Seite
Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
Regelungsgegenstände
Mitgliedstaaten
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den neuen Schengenländern
Dänemark, Irland und Vereinigtes Königreich
Island und Norwegen
Andorra, Liechtenstein und San Marino
Bulgarien, Rumänien, Schweiz und Zypern
Rechtsvorschriften zum Schengener Abkommen (Auszüge)
Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
Am 14.06.1985 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen (einem Ort in Luxemburg an den Grenzen zu Deutschland und Frankreich) über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.

Am 19.06.1990 wurde zur Umsetzung des Schengener Abkommens das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) unterzeichnet. Regelungsgegenstand des Abkommens sind Ausgleichsmaßnahmen, die infolge der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Es handelt sich dabei um

die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im "Schengen-Raum" (einheitliches Schengenvisum),
Asylfragen (Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats),
Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel,
polizeiliche Zusammenarbeit und
Zusammenarbeit der Schengenstaaten im Justizwesen.
Das SDÜ trat am 01.09.1993 in Kraft, die praktische Anwendung seiner Einzelbestimmungen erfolgte jedoch erst nach Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Einrichtung von Datenbanken und der dafür erforderlichen Datenschutzbehörden) – so genannte "Inkraftsetzung" am 26.03.1995.

Nachdem die Schengen-Zusammenarbeit zunächst nur auf völkerrechtlicher Basis erfolgte, wurde sie durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 mit Wirkung vom 01.05.1999 in die EU einbezogen.

Der Schengen-Besitzstand (Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen) und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft überführt.

Die Zugehörigkeit zum Schengen-Raum hat für die Mitgliedsländer der Europäischen Union viele Vorteile. Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Union geht nicht nur ein Mehr an Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch an Sicherheit einher. Der Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen wird durch effizientere und bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sowie durch andere Maßnahmen an den Binnengrenzen, z.B. mobile Grenzraumüberwachung und stärkere Vernetzung der Polizeiarbeit, ausgeglichen.

Seit 1995 gab es mehrere Erweiterungen des Schengen-Raums: Österreich trat 1997 bei und die Nordländer Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden im Jahr 2000. Der Europäische Rat beschloss im Dezember 2007 eine Ost- und Süderweiterung mit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn zum 21.12.2007 (Land- und Seegrenzen) bzw. zum 30.03.2008 (an den Flughäfen).

Visabestimmungen Zum Seitenanfang
Regelungsgegenstände
Die Angehörigen der Staaten, die den Schengen-Besitzstand (sog. Acquis) vollständig anwenden (siehe unten), können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten.
Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Staat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet (siehe unten) ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.
Harmonisierte Visumpolitiken der Mitgliedstaaten (gemeinsame Liste der Drittstaaten, deren Staatsangehörige visumpflichtig sind).
Außengrenzkontrollen nach einheitlichem Standard.
Zugriff der Mitgliedstaaten auf das Schengener Informationssystem (SIS), das schengenweite Personen- und Sachdaten umfasst , insbesondere zu Fahndungszwecken.
Enge polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.
Gemeinsame Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.
Zuständigkeitsregeln für die Durchführung von Asylverfahren, inzwischen ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (sog. Dublin-II-Verordnung)
Zum Seitenanfang

Mitgliedstaaten
Folgende Staaten wenden die Bestimmungen des Schengen-Acquis vollständig an (sog. Schengen-Vollanwenderstaaten):

Übersicht:

Land
 Wegfall der Grenzkontrollen
 
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien
 26.03.1995
 
Österreich
 01.12.1997
 
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden
 01.12.2000
 
 
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn
 21.12.2007 (Land- und Seegrenzen)
30.03.2008 (Luftgrenzen)
 

Mit der vollständigen Abschaffung der Binnengrenzkontrollen kann sich der Inhaber eines gemeinsamen Visums während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch 3 Monate pro Halbjahr in den o.a. Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, aufhalten.

Zum Seitenanfang

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den neuen Schengenländern
Neuerungen zur Schengenerweiterung ab dem 21.12.2007 Zum Seitenanfang
Dänemark, Irland und Vereinigtes Königreich
Für die EU-Mitgliedsländer Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich sind Sonderregelungen vorgesehen.

Dänemark wendet den Schengener Besitzstand voll an, aber es hat bei der Unterzeichnung des Schengener Abkommens einen Vorbehalt hinsichtlich der Umsetzung und Anwendung künftiger Entscheidungen auf der Grundlage des Abkommens geltend gemacht. Es entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Schengener Besitzstands auf völkerrechtlicher Grundlage anschließt und das ohne seine Beteiligung zustande gekommene Gemeinschaftsrecht als nationales Recht anwenden will. Dänemark ist allerdings an bestimmte Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Politik der Visa-Erteilung gebunden.

Irland und das Vereinigte Königreich sind keine Parteien des Schengener Abkommens. Sie können den Schengen-Besitzstand mit Billigung des EU-Rates ganz oder teilweise übernehmen und sich an seiner Weiterentwicklung beteiligen. Sie erteilen keine Schengen-Visa. Beide Staaten wenden das Schengener Abkommen nur teilweise an. Der EU-Ministerrat billigte einen entsprechenden Antrag dieser Staaten zur verstärkten Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen, bei der Drogenbekämpfung und bei dem Schengener Informationssystem (SIS). Allerdings erfolgte kein Wegfall der Grenzkontrollen.

Zum Seitenanfang

Island und Norwegen
Island und Norwegen, die beide nicht Mitgliedsländer der Europäischen Union sind, wenden den Schengener Besitzstand voll an. Dies erfolgt auf der Grundlage eines Assoziierungsabkommens mit der EU vom 18.05.1999.

Beide Länder gehören (zusammen mit Dänemark, Finnland und Schweden) zur Nordischen Passunion, die Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen aufgehoben hat. Der Rat der Europäischen Union beschloss am 01.12.2000 die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands in allen fünf Ländern der Nordischen Passunion. Seitdem sind sie Vollanwender-Staaten. Die Bestimmungen über das Schengener Informationssystem SIS sind bereits seit 01.01.2000 in Kraft.

In den für Island und Norwegen geltenden Bereichen des Schengen-Besitzstands werden die Beziehungen zwischen diesen beiden Ländern einerseits und Irland und dem Vereinigten Königreich andererseits in einem vom Rat am 28.06.1999 genehmigten Übereinkommen festgelegt.

In der Praxis erfolgt die Einbindung der Nicht-EU-Mitglieder Island und Norwegen durch gemischte Ausschüsse, die parallel zu den Arbeitsgruppen des Rates der EU tagen. An ihren Sitzungen nehmen Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und der Regierungen der Drittstaaten teil. Island und Norwegen nehmen somit an den Diskussionen über die Entwicklung des Schengen-Besitzstands, nicht aber an den Abstimmungen teil.

Zum Seitenanfang

Andorra, Liechtenstein und San Marino
Andorra unterzeichnete das SDÜ nicht explizit. Es bestanden allerdings auch keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Spanien und Frankreich. Auch Liechtenstein unterzeichnete das SDÜ nicht explizit, da Liechtenstein mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet und die schweizerische Grenzwacht für die Personenkontrollen an den Zollämtern zu Österreich in Liechtenstein zuständig ist. Zur Schweiz bestehen keine Grenzkontrollen. Daher Wegfall der Grenzkontrollen zusammen mit dem Beitritt der Schweiz. San Marino unterzeichnete das SDÜ nicht explizit, jedoch bestanden keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien.

Zum Seitenanfang

Bulgarien, Rumänien, Schweiz und Zypern
Trotz Vollmitgliedschaft in der EU wenden Bulgarien und Rumänien (Beitritt am 01.01.2007) und Zypern (Beitritt am 01.05.2004) den Schengen-Besitzstand bislang nur teilweise an. Diese Staaten erstellen dementsprechend noch keine einheitlichen Schengen-Visa.

Zur Übernahme des gesamten Schengener Besitzstands sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Hierzu zählen die Inbetriebnahme des weiterentwickelten Personen- und Sachfahndungssystem (Schengener Informationssystem der zweiten Generation - SIS II) und der erfolgreiche Abschluss eines Evaluierungsverfahrens, in dem die für die Vollanwendung des Schengen-Besitzstands erforderlichen Voraussetzungen geprüft werden. Erst danach können die Grenzkontrollen wegfallen.

Nachdem die Schweizer im Juni 2005 ihre Zustimmung zum Assoziierungsabkommen mit der EU und der EG zum Schengen Raum erklärte, wird auch die Schweiz dem Schengen Raum angehören, wenn die Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme erfolgt ist.

Zum Seitenanfang

Rechtsvorschriften zum Schengener Abkommen (Auszüge)
Schengener Abkommen - Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985 (GMBl. 1986, S. 79 ff.)
Schengener Durchführungsübereinkommen - SDÜ - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 (BGBl. II 1993, Seite 1013 ff.)
Gesetz zum Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 15. Juli 1993 (BGBl. II 1993, Seite 1010 ff.)
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985 (BGBl. II 1994, Seite 631 ff.)
Vertrag von Amsterdam vom 02.10.1997 (BGBl. 1998 II S. 386)
Schengener Grenzkodex (Verordnung EG Nr. 562/2006 vom 15.03.2006), in Kraft seit 13.10.2006
Zum Seitenanfang

Stand 17.12.2007
Zusatzinformationen:Weitere Informationen
In Schengen erinnert ein Denkmal an die Unterzeichnung des Übereinkommens von 1985
Schengen-Besitzstand PDF | 8.69 MB:            Anwender- und Beitrittsstaaten
dunkelblau: Vollanwender des Schengen-Besitzstandes
hellblau: neue Schengen-Vollanwender ab 21.12.07
schraffiert: kein Wegfall der Grenzkontrollen, keine Erteilung von Schengen-Visa
braun: Mitgliedsstaaten der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums, über deren Vollanwendung des Schengen-Besitzstandes noch nicht abschließend entschieden ist
 

In Schengen erinnert dieses Denkmal an die Unterzeichnung 1985

dunkelblau: Vollanwender des Schengen-Besitzstandes
hellblau: neue Schengen-Vollanwender ab 21.12.07
schraffiert: kein Wegfall der Grenzkontrollen, keine Erteilung von Schengen-Visa
braun: Mitgliedsstaaten der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums, über deren Vollanwendung des Schengen-Besitzstandes noch nicht abschließend entschieden ist
 

Weitere Links: Tergast   Insel   Presse   Briefmarken  Kochbuch   Meine Bücher   Handys, DSL etc.   Uwe

ENDLICH!     Es ist geschafft.

Diese Homepage ist nun auch als Buch mit dem Titel

ZOLL UND GRENZE IM WANDEL DER ZEIT  

erschienen. Es hat die ISBN Nr. 9783 8370 9550 0, hat 424 Seiten, davon 45 farbig

und kostet 32,80 €.

Zeitungen/Redaktionen bestellen ein kostenloses Exemplar bei www.bod.de/rezensionsexemplar

Sie können es in jeder deutschen Buchhandlung, auch im Internet, oder bei mir bestellen. 04924/9559800 FAX: 04924/95559801           E-Mail: jbtergast@t-online.de Sie erhalten das Buch dann innerhalb 2 - 3 Tagen vom Verlag und bezahlen die Rechnung bei mir.

Buchhandlungen bestellen bei www.libri.de mit Remissionsrecht

[Europas Zoll und Grenze] [Zum Geleit] [Inhalt/Quellen] [Von der Antike bis Napoleon] [Unruhen zwischen Ostfriesland und Münsterland] [Die Grenze nach Westen] [Der 30jährige Krieg] [Kleine Grenzgeschichten] [Die friesischen Schanzen] [Zollstationen im Mittelalter] [Handel und Wandel im Mittelalter] [14 neue Siedlungen] [Aufschwung und Niedergang] [Commiesen und Douanen] [von Accise bis Zoll] [Zwischen den Zeiten] [Landgewinnung und Grenzziehung] ["teutsche Palen"] [Auf eisernen Wegen] [Schlagbäume rücken zur Seite] [Hier die Not - dort das Brot] [Die Goldenen Jahre] [Das zweite deutsche Reich] [Zollgesetze, Zollvereordnungen, Tarife] [Vom Reichszoll über Bundeszoll bis EU-Zoll] [Zollorganisation] [Vorgeschobene Posten] [500 Jahre Emsüberwachung] [Waren die Zöllner alle Nazis?] [Das Moor erwacht] [Blutende Grenzen] [Zonengrenze] [Kavaliersdelikt] [Die treuen vierbeinigen Zöllner] [Die Polizei des Bundes - BSG] [Zoll und Grenzaufsicht - heute] [OPEN DE GRENS .... grenzenlos] [EUROPA in greifbarer Nähe] [Sponsoren gesucht] [Nachträge]

Diese Homepage wird gestaltet und verwaltet von Johann Beerens,  am Ehrenmal 1   26802 TERGAST,       Tel.: 04924/9559800  FAX: 04924/9559801  und E-Mail:  jbtergast@t-online.de                                           die letzte Änderung war am Ostern, 05. April  2010

Die Texte, Bilder und Grafiken dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen Genehmigung des Autors, in den meisten Fällen  Johann Beerens, am Ehrenmal 1,   26802 Tergast. Veröffentlichungen in Print- oder Funk-Medien nur gegen das entsprechende Honorar. Widerrechtliche Nutzung, auch auszugsweise, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Hinweise darauf werden belohnt.

Sollte jemand urheberrechtliche Ansprüche auf Texte, Bilder oder Grafiken dieser Homepage haben, bitte ich um Anruf, damit die Angelegenheit geklärt wird: 04924/9559800, FAX: 04924/9559801  oder  jbtergast@t-online.de

Gewährleistungsausschluss! Die Informationen, die ich auf meinen Websites oder bei Ebay zur Verfügung stelle, unterliegen einer ständigen Kontrolle und werden laufend aktualisiert. Es ist jedoch  möglich, dass sich Daten trotz sorgfältigster Überprüfung inzwischen verändert haben. Aus diesem Grund übernehme ich keine Haftung oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten gegebenen Informationen. Dies gilt ebenfalls für alle Websites, auf die in diesem Auftritt per Hyperlink verwiesen wird. Ich hafte nicht für den Inhalt derartiger Seiten.

Johann Beerens Freier Journalist und Buchautor
Am Ehrenmal 1 26802 Moormerla nd-Tergast

Ich habe gestern mein Buch Nr. 124605 zum Druck freigegeben. Nun erscheint auf meinem Desktop im Hintergrun d das Cover des Buches groß, aber fast unlasbar. Das muss da wieder weg. Wie mache ich das?

Mit freundliche n Grüßen

Johanna Beerens, Tergast

jbtergast@t-online.de