Blutende Grenzen

Auf dem Weg nach EUROPA - Zoll und Grenze im Wandel der Zeit

Grenzdurchschnittene kämpfen um ihr Land

Bei aller Romantik - nach dem Krieg gab es erheblichen Streit um Paragraphen und Artikel in den Grenzverträgen, die sich mit den Ländereien hüben und drüben der Grenze befassten: um die sogenannten Traktatländer. Es gab ja nicht nur das Mepperner Grenztraktat vom 01. Juli 1824, sondern südlich davon waren ebenfalls Traktatverträge ausgehandelt worden, und zwar in Aachen am 26. Juni 1816 und in Kleve am 07. Oktober 1816. Von Aachen bis zum Dollart war damit die Grenze zu den damaligen Vereinigten Niederlanden festgelegt worden, was auf die Schlussakte des Wiener Kongresses von 1815 zurückzuführen war. Über 4.800 Hektar niederländisches Hoheitsgebiet gehörte dadurch deutschen Bauern, deren Höfe, Gärten und Grundstücke grenzdurchschnitten waren - in den Traktatverträgen eindeutig geregelt, wie schon ausgeführt.

 Doch dann kamen die beiden unseligen Weltkriege, von denen der zweite auch in Holland wütete. Nach dem Frieden von 1945 schottete Holland sich zunächst ganz ab - es gab entlang der Grenze ein „Niemandsland“. Es war ein königlicher Beschluss vom 20. Oktober 1944, aufgrund dessen das auf niederländischem Territorium liegende deutsche Vermögen beschlagnahmt und liquidiert wurde. Das war ein harter Schlag für die Betroffenen, die damit für „die Deutschen insgesamt“ mit ihrem Vermögen bezahlen sollten. Fast 5.000 Hektar wurden den deutschen Grenzbauern einfach abgenommen. Von Bentheim bis Rhede waren 263 Bauern mit 1.372,47 ha Land betroffen. Dabei sollte man festhalten, dass die deutschen Kolonisten dieses Land mit geringen Ausnahmen als unbrauchbares Moorgebiet erhalten hatten und mit viel Fleiß und Schweiß in vier bis fünf Generationen zu einem fruchtbaren Acker- und Weideland kultiviert hatten.

Verständlich war allerdings auch die niederländische Auffassung. Sie wollten durch diesen Beschluss Sicherheit gegen eine neue deutsche Agression schaffen.

Die Gemeinde Neurhede war von diesem königlichen Beschluss aus Den Haag besonders betroffen  Sie verlor rund 300 Hektar. Im Altkreis Meppen war es Schwartenberg, der 230 Hektar weggenommen wurden. In der Grafschaft Bentheim mussten die Gemeinden Achterbeck, Agterhorn, Brendlecht, Echteler, Emlichheim, Eschebrügge, Georgsdorf, Geleto, Halle, Hesingen, Heesterkante,  Itterbeck, Kleinringe, Laar, Lage, Frensdorfer-Haar, Volzel, Vorwald, Westerberg und Wielen Land an die Nierlanden abgeben - zwangsläufig.  Die Gebietsforderungen der Holländer waren noch viel höher. Bis an die Ems wollten sie vorrücken und auch bei Kleve und Aachen große Landstriche für sich gewinnen. Es ging sogar schon das Gerücht um, dass die Grenzlinie von Bremen über Osnabrück und Münster zum Niederrhein verlaufen sollte.

Aber nicht nur das. Gleich  nach dem Krieg wurde von der britischen Militärregierung eine Grenzsicherheitszone geschaffen, wodurch noch einmal Härten  für die Bauern an der Grenze eintraten. Sie mussten z.T.  ihre Höfe und Häuser verlassen. So wurden in der Grafschaft Bentheim  6.700 ha geräumt, Rindvieh, Schweine und Pferde evakuiert. In Rhede stahlen die Niederländer 1.700 Stück Großvieh, wovon lediglich 1.200 von den britischen Besatzern zurückgeholt werden konnten. Es gibt viele Einzelfälle, die von an den wirtschaftlichen Ruin getriebenen Landwirten an der Grenze berichten.

Ende der vierziger, Anfang der fünfziger Jahre dieses 20. Jahrhunderts normalisierte sich das Leben von und nach Holland wieder. Nun waren es auch die Bauern, die ihr Land zurückhaben wollten. Dieses war inzwischen in die Administration des „Nederlandse Beheersinstituuts“ = 'landwirtschaftlich' und des „Nederlandse Staatsbosbeheer“ = 'forstwirtschaftlich' übergegangen und an niederländische Land- und Forstwirte verpachtet in der Meinung, dass die Beschlagnahme und Nutzung des „Feindvermögens“ rechtskräftig sei. Es stellte sich bald heraus - die niederländische Regierung  und die Bundesregierung waren gleicher Auffassung - dass nach dem Völkerrecht die Enteignung privaten Auslandsvermögens rechtswidrig ist. Das änderte jedoch an dem Tatbestand gar nichts. Die Traktatländer blieben im Besitz der niederländischen Behörden.

Zahlreiche Einzelpersonen und Verbände haben sich bemüht, die Traktatländer für die ursprünglichen  Besitzer zurückzubekommen. Hermann Nintemann setzte sich für seine Bürger in Neurhede ein - er war auch selbst betroffen - und Bürgermeister Bernhard Botters vertrat die Geschädigten in Schwartenberg. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Josef Stecker und Hasemann trugen die Belange der Grenzbauern in Bonn vor. MdB Dr. Frey vom Rheinischen Landwirtschaftsverband ging sogar so weit, dass er von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer drastische Gegenmaßnahmen forderte (ohne Errfolg). Das Emsländische Landvolk verabschiedete auf ihrer Gründungsversammlung am 07. Februar 1947 in Lingen folgende Resolution:

„Am Tage der Gründung des Emsländischen Landvolkes  sieht es die bäuerliche Bevölkerung des Emslandes und der Grafschaft Bentheim als ihre heiligste Pflicht an, vor aller Welt wegen der holländischen Gebietsansprüche feierlichst Protest zu erheben. Das Emsland und die Grafschaft Bentheim sind zu allen Zeiten deutsch gewesen. Die Grenzen liegen seit Jahrhunderten fest. Es gibt keinen überzeugenden Grund, jetzt, weil Holland es wünscht, sie zu ändern. Wohl aber wünscht die bäuerliche Bevölkerung des Grenzlandes die alsbaldige Wiederherstellung eines gutnachbarlichen Verhältnisses  mit Holland, so wie es zu allen Zeiten gewesen ist.

B L U T E N D E   G R E N Z E N, wie sie durch Annection immer geschaffen werden,, machen aber die Verwirklichung dieses ehrlichen Wunsches unmöglich.“

Im Rheinland bildete sich die „Interessengemeinschaft der Traktatgeschädigten von Achen bis Emden e.V.“, die ebenfalls keine Ruhe gab. Auch der Deutsche Bauernverband mit dem Präsidenten Dr. Dr. h.c. Hermes schaltete sich ein. Die katholische Kirche unterließ es nicht, mit der „R.K.Kerkprovincie in Nederland“ zu verhandeln. Im Kreise Bentheim war der Grenzlandausschuß tätig, der 17 Jahre lang für die Belange der Grenzbauern kämpfte. Alle diese Vorstöße wurden von den niederländischen Stellen lapidar mit den Worten „wir sehen keine Aufgabe und deshalb kein Bedürfnis für eine Aussprache“ oder ähnlich beantwortet.

Der Hass der Niederländer auf die Deutschen war so groß, dass sie alle Deutschen als Feinde betrachteten. Eigentlich wäre eine solche Einstellung entlang der Grenze an beiden Seiten nicht nötig gewesen, denn die Grenzbewohner hüben und drüben waren stets eng befreundet und familiär eng verbunden. Das wollte man vielleicht auch mit einem „Lichtblick“ in der Angelegenheit klarstellen. Im Einzelfall wollte man die Grundstücke freigeben, wenn der Besitzer sich als „entfeindet“ ausweisen könne. Die „Entfeindungserklärung“ musste beim zuständigen niederländischen Beheerinstituut beantragt werden. Entfeindet werden konnten solche Deutsche, die sich um die niederländische und alliierte Sache verdient gemacht hatten oder Opfer der Nazis geworden waren. Feste Richtlinien gab es jedoch nicht. Fast alle Bauern beantragten die Entfeindung, doch nur sehr wenigen wurde die Bescheinigung ausgestellt.

Anfang der sechsziger Jahre war die Geduld der Traktatlandgeschädigten erschöpft. Die „Vereinigte Interessengemeinschaft der Taktatlandgeschädigten von Aachen bis Emden e.V.“ mit dem Sitz in Asperden bei Goch unter Vorsitz von Baron von Loe und dem Geschäftsführer Amtsdirektor Kleinen setzte nun alle Hebel in Bewegung, verklagte die Bundesrepublik, ließ verschiedene Gutachten erstellen, schaltete Bundestagsabgeordnete aller Colör ein, drängte auf Rückgabe oder Entschädigung. Die Abwicklung der Rückgabe übernahm die Deutsche Bauernsiedlung, wenigstens 1.000 ha waren Ende 1964 wieder in deutscher Hand. Auf die anderen wartete man vergebens. Dabei waren vor allem die Pachtverträge mit den niederländischen Nutzern der Grundstücke zu beachten, die z.T. erst 1968 ausliefen.

Wie schwer die Bauern an der Grenze, die ihr Land an Holland verloren hatten, um ihre Existenz kämpfen mussten, zeigen einige Beispiele. Die meisten mussten Land, das sehr knapp war, zupachten. Einigen konnte schon ein Stück kultiviertes Land übergeben werden, das dann naturgemäß weit vom Hof entfernt war. So erhielt Landwirt Bernhard Hinrichs in Neurhede, er hatte den Hof seines gefallenen Vaters als Siebjehnjähriger übernehmen müssen, im Brualer Moor an der Grenze zu Wymeer Flächen zugewiesen.  Ebenso erging es anderen Neurhedern. Die Rentabilität der Betriebe war bei einer Entfernung von bis zu 15 km dadurch selbstverständlich nicht mehr gewährleistet.

Als in den Moorgebieten südlich Neudersum  (siehe: „Das Moor erwacht“) die ersten Siedlerstellen besetzt werden konnten, wurde den Geschädigten Neuland mit den entsprechenden Vollbauernstellen angeboten. Sechs Neurheder siedelten am 25. Juli 1955 nach Walchum-Siedlung um.  Das waren Wilhelm Bohse, Hermann Klene, Hermann Nintemann ( der frühere Bürgermeister von Neurhede), Engelbert Geiger, Ww. Gesina Klasen und Hermann Specker.

In Neurhede wurde nun Hermann Nankemann Bürgermeister. Er opferte seine ganze Kraft und seine Freizeit. Er kannte das Land noch aus seiner Kindheit, als die Grenze für die „Grenzdurchschnittenen“ noch kein Hindernis war. Mit Unterstützung der Gemeinde, des Landkreises Aschendorf-Hümmling, des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik sowie der Bauern- und Siedlungsverbände bemühte sich Nankemann,  das von den Vätern kultiviertes und geerbtes Land zurückzubekommen. Er hatte seit seiner Kindheit ein gutes nachbarliches Verhältnis zu den Holländern gehabt. Noch immer wohnten Freunde und Verwandte jenseits der Grenze. Aber jetzt lag dazwischen eine S(ch)andmauer, die zu überwinden war.

Hermann Nankemann äußerte sich 1966 wie folgt zu dem Problem:

„Es nähert sich zum 21. Mal der Tag, wo diese Geschichte ihren unheilvollen Anfang nahm. Volle 20 Jahre warten wir auf eine befriedigende Lösung des Problems, das eigentlich gar kein Problem sein dürfte. Ich habe den „Kampf“ um unser Recht aufgenommen, aber wenn ich „Kampf“ sage, meine ich nicht, dass ich aus menschlichem Groll meinem Nachbarland Holland, dessen Steuerzahler wir seit 1824 gewesen sind, den Fehdehandschuh zuwerfen wollte. Nein, im Gengenteil! Ich habe von Mensch zu Mensch die Verhandlungen mit der Gegenseite aufgenommen. Ohne Ergbenis - bis jetzt. Was die deutschen Unterhändler in Den Haag nicht schafften, ist wahrscheinlich hier unten auch nicht möglich, obgleich das Recht eindeutig auf unserer Seite steht. Die Holländer sind eben bessere Kaufleute. Nach dem niederländischen Pachtschutzgesetz, das übrigens schon weit vor dem Krieg in Kraft trat, dürfen die Pachtflächen nicht weggenommen werden, wenn dadurch die Existenz des Pächters gefährdet und die des Verpächters nicht gefährdet ist.  Nach der Ratifizierung des Grenzvertrages von 1963, der auch als Ausgleichsvertrag bezeichnet wird, hat die Grundkammer oder die Pachtschutzvereinigung den Pachtablauf bis 1968 verlängert

Das hat für uns folgende Bedeutung:  die Bundesregierung hat die Traktatgrundstücke schon 1960 für 5.5 Millionen DM zurückgekauft. Für die Neurheder Grundstücke von 300 ha sollen 556.000 Gulden bezahlt worden sein. Der Bund hat das Geld aber nicht geschenkt, sondern die Bauern mussten ihr eigenes Land mit Hilfe der Bundesgelder zurückkaufen. Dabei mussten 10 bis 25 %  bar bezahlt, die übrigen 75 bis 90 % konnten als Darlehen zu 1,5 % Zinsen und 2,5 % Tilgung aufgenommen werden. Dazu kommen noch die Erwerbskosten, Kosten für Genehmigungen und Umschreibungen und andere Kosten. Doch das so gekaufte Land können wir immer noch nicht nutzen. Zwar erhalten wir einen Pachtzins von 85 DM/ha, müssen aber in Deutschland  Grund und Boden für 3oo,- bis 400,- DM/ha zupachten, um unsere Betriebe existenzfähig zu halten.

Es gibt noch eine andere Ungerechtigkeit, die dem Meppener Grenztraktat entgegen steht. Die Niederländer haben mitten durch die Traktatländer, die ja schon deutscher Besitz sind, einen Entwässerungskanal gegraben und mit der Erde den auf holländischem Boden verlaufenden Abzugskanal zugeschüttet. Damit ist uns nochmals ein Großteil unseres Landes genommen. Und dann sieht es so aus: Nach dem Traktat dürfen die Holländer ihr Wasser durch den Dänenfließ, der drüben Rille heißt, zur Ems leiten. Der neue Kanal aber wirkt wie ein Sammelbecken und Druckkessel. Unser Dänenfließ kann das Wasser nicht schlucken. Die Folge ist: die Brücken werden zerstört, Felder überschwemmt. Ein zusätzlicher Schaden für die hiesigen Landwirte.

Von den 300 Hektar sind bisher 200 ha zurückgekauft. Die Flächen der Bauern, die ausgesiedelt sind, wurden an die hiesigen Traktatgeschädigten verteilt. Was mit den übrigen 100 ha geschieht, ist ungewiss.

Meine eigenen Flächen liegen im Bereich der alten Festung Bourtange. Dort soll wohl die alte Anlage wieder aufgebaut werden. Während wir in Deutschland noch jede Mark für den Aufbau gebrauchen, kann man drüben schon an den Tourismus denken. Doch ist es nicht schön, später einmal auf den Wällen der Festung spazieren zu gehen in dem Bewusstsein, dass das eigentlich mal mein Grund und Boden war? Da muss man wohl sagen: „Fürstbischof Bommenbernd, auch du hast Bourtange nicht besiegt!“ - - - - -

Soweit der Zeitgenosse Hermann Nankemann.

In Schwartenberg lagen die Verhältnisse etwas anders. Bei der Grenzziehung 1824 standen die Hofgebäude auf deutschem Boden, die Ländereien lagen aber auf holländischem Gebiet. Diese  waren also nach dem Krieg nicht mehr erreichbar. Eine Umsiedlung konnte aber noch nicht erfolgen, weil dafür keine Flächen zur Verfügung standen. Das war erst mit fortlaufender Kultivierung möglich. Nun sollte das  aus dem Emslandplan neu gewonnene Land  zu 80 % den ostvertriebenen Bauern vorbehalten bleiben. Auch  sie waren von ihren Höfen und Betrieben verjagt und hatten im Gegensatz zu den Traktatgeschädigten keine Hoffnung, jemals ihre Heimat und ihr Eigentum wiederzusehen. In Schwartenberg war 1959 ein Bürgermeisterwechsel eingetreten. Bürgermeister Sandmann sah ein, dass die Flächen in Holland nicht sobald zurückzubekommen seien. Er plädierte mehr für eine Umsiedlung, zumal die Bauern seit 1961 den Vertriebenen gleichgesetzt wurden. Schon im selben Jahr siedelten die Schwartenberger um, und zwar Ww. Maria Determann nach Dohren-Hahnenmoor; Ww. Agnes Sandmann nach Hesepe; Eheleute W. und M. Thole nach Dohren; Joh. Gerh. Wobken nach Sustrummoor; Theodor Müller nach Fullen; Wilhelm Robin, Eheleute Veenker und A. Boven geb. Schmitz nach Sustrummoor; Eheleute Grönninger nach Hesepe.

Der Grundsatz „pacta sunt servanda“ = 'Verträge' sind zu halten, gilt im Völkerrecht genau so wie im Zivilrecht. Mehrere Gutachten wurden erstellt, in denen jeweils festgestellt wurde, dass die Niederländer die Ländereien zu Unrecht beanspruchen und die Bundesrepublik Deutschland für die Rückgabe, Entschädigung oder Ersatzland verantwortlich sei. Mehrere Forderungen, hart gegen die Niederlande vorzugehen, verliefen im Sande. Die Bundesregierung hatte offenbar andere Vorstellungen oder verfolgte andere Interessen. Jedenfalls gab es keine oder nur wenig Rückgabe, allenfalls Ersatzland. Die Berufsorganisation der Bauernschaft machte sich daher schon 1953 für eine Entschädigung stark. Zur Erhaltung der Existenz grenzdurchschnittener Betriebe wurde 1954 aus dem Bundeshaushalt 115,2 Millionen DM bereit gestellt. Es sollte damit kein ausreichendes Einkommen gesichert, vielmehr eine angemessene Entschädigung für die Verluste oder Pachtaufwendungen bezahlt werden.

Es waren zähe Verhandlungen, die mit den Niederlanden geführt wurden, die aber schließlich zu dem Ausgleichsvertrag vom 04. Mai 1961, inkraftgetreten am 01. August 1963, führten.  Dort heißt es u.a., dass im Interesse der freundschaftlichen Beziehungen  ........ das Königreich der Niederlande sich verpflichtet, das Eigentum in einem Umfang von 960,2603 Hektar an die von der Deutschen Bauernsiedlung GmbH zu benenndenden Personen zu übertragen.

Der Kaufpreis für diese ehemaligen deutschen Flächen - es war ja nicht einmal einfünftel des beschlagnahmten Landes - betrug 2.578.355,96 Gulden = etwa 2.605 DM pro Hektar. In der Provinz Groningen wurden den Neurhedern 200 Hektar ehemals Gemeente Weideland und Torfstich zurückgegeben und von der niederländischen Gemeinde Bergen 111,5 Hektar. Man bedenke: das waren Grundstücke, die früher in deutschem Besitz gewesen waren und über die die Beheerinstituute noch nicht verfügt hatten - alles andere Land war an holländische Bauern verkauft oder verpachtet und nicht mehr verfügbar. Den Kaufpreis mussten die Bauern jedoch  der Bauernsiedlung erstatten, d.h. sie haben ihr eigenes Land, wenn überhaupt die Möglichkeit dazu bestand, selber zurückgekauft.

Im Jahre 1969 stellte das Landgericht in Bonn fest, dass nach den Vorschriften des Bundesgesetzes zur Abgeltung von Reparations-. Restitions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden vom 12. Februar 1969 die Entschädigungsansprüche in der Hauptsache erledigt seien.

Es verbleibt zum Schluss festzustellen, dass das Poblem „Traktatgeschädigte“ einigermaßen zufriedenstellend gelöst werden konnte, wenn auch nicht alle ihren ursprünglichen Besitz wiederbekamen oder dafür voll entschädigt wurden. Die Erschließung des Emslandes, die damit verbundene Gewinnung von   4.000 Hektar Neuland und die großzügige Regulierung bzw. Unterstützung durch die Bundesregierung, allem voran aber die zwischenmenschliche Beziehung der deutschen und niederländischen Grenzbevölkerung  trugen im Wesentlichen dazu bei, dass die Wunden an der „Blutenden Grenze“ jetzt endlich geheilt sind, was viele Veranstaltungen in den folgenden Jahren beweisen (siehe „OPEN DE GRENS“ - grenzenlos.)

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ENDLICH!     Es ist geschafft.

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Johann Beerens Freier Journalist und Buchautor
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Ich habe gestern mein Buch Nr. 124605 zum Druck freigegeben. Nun erscheint auf meinem Desktop im Hintergrun d das Cover des Buches groß, aber fast unlasbar. Das muss da wieder weg. Wie mache ich das?

Mit freundliche n Grüßen

Johanna Beerens, Tergast

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